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   LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12   

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https://dejure.org/2013,47340
LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12 (https://dejure.org/2013,47340)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 08.01.2013 - 11 O 1425/12 (https://dejure.org/2013,47340)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 11 O 1425/12 (https://dejure.org/2013,47340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 823 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB
    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer Sprunggelenks- und Außenknöchelfraktur nach einem Sturz infolge auf dem Gehweg infolge Glatteisbildung wegen Ableitung von Regenwasser: Umfang bestehender Verkehrssicherungspflichten; Angemessenheit des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12
    Tatsächlich handelt es sich, wie sonst auch bei Sicherheitsfragen, um eine Frage der richtigen Balance (BVerfGE 115, 320 ff, bei Juris Rn 129 ).
  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer Gefahrenstelle für den

    Auszug aus LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12
    Denn diese greifen stets dann ein, wenn der Geschädigte in unmittelbarer Nähe der Gefahrenquelle zu Fall gekommen ist (BGH VersR 1962, 449 f; NJW 2005, 2454).
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62

    Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen

    Auszug aus LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12
    Sie verlagert eine öffentliche Aufgabe aus Gründen der Effektivität der Erledigung dieser Aufgabe auf den Anlieger und bezweckt damit in erster Linie die Vermeidung der Erhebung öffentlicher Gebühren (im Einzelnen bei BVerwG NJW 1966, 170, bei juris Rn 14).
  • BGH, 24.04.1972 - III ZR 137/70

    Haftung des Anliegers bei Delegierung der Streupflicht

    Auszug aus LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12
    Aus diesem haftungsrechtlichen Zusammenhang folgt, dass eine zivilrechtliche Haftung sowohl neben den in der Satzung geregelten Handlungspflichten, als auch dann entstehen kann, wenn es gar keine Satzung gibt (vgl. hierzu bei BGHZ 6, 315, 319; BGH NJW 1972, 1321 bei Juris Rn 14).
  • BGH, 16.06.1952 - III ZR 215/51

    Grundstücksverwalter. Kriegsbeschädigtes Gebäude

    Auszug aus LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12
    Aus diesem haftungsrechtlichen Zusammenhang folgt, dass eine zivilrechtliche Haftung sowohl neben den in der Satzung geregelten Handlungspflichten, als auch dann entstehen kann, wenn es gar keine Satzung gibt (vgl. hierzu bei BGHZ 6, 315, 319; BGH NJW 1972, 1321 bei Juris Rn 14).
  • LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12

    Schadensereignis anläßlich einer von den Beamten der Landespolizei durchgeführten

    Auszug aus LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12
    Die Haftung aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB von Grundstückseigentümern oder sonstigen Verfügungsberechtigten beruht auf der Pflicht, konkrete Gefahren für Dritte zu vermeiden, wenn auf dem Grundstück ein Verkehr eröffnet wird oder durch das Setzen besonderer Anreize vom Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten konkrete Gefahren hervorgerufen werden, die über die Grenzen seines Grundstücks hinaus auf einen bestehenden Verkehr einwirken (LG M 11 O 778/12).
  • BGH, 13.02.1962 - VI ZR 81/61

    Holzbohlen am Bahnübergang - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis bei Sturz in der Nähe des

    Auszug aus LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12
    Denn diese greifen stets dann ein, wenn der Geschädigte in unmittelbarer Nähe der Gefahrenquelle zu Fall gekommen ist (BGH VersR 1962, 449 f; NJW 2005, 2454).
  • BGH, 13.03.1956 - VI ZR 236/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12
    Das gilt bei einer entsprechenden Vorteilslage deshalb auch über den Anwendungsbereich der Satzung hinaus (BGH VersR 1956, 289; NJW 1987, 2671; bei Juris Rn 14).
  • LG Magdeburg, 10.06.2014 - 11 O 1500/13

    Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung, Anscheinsbeweis bzgl.

    Zwar steht der Klägerin der Anscheinsbeweis zur Seite, wenn sie in unmittelbarer räumlicher Nähe der Gefahrenstelle zu Fall kommt (BGH NJW 2005, 2454; OLG Naumburg 2 U 25/13; LG M 11 O 1425/12, bei juris Rn 27).
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